Anmeldungen zu Sektionsausfahrten

Ein- und mehrtägige Ausfahrten

Da bei einigen Veranstaltungen die Teilnehmerzahl aus Sicherheitsgründen oder wegen Problemen bei der Quartierbeschaffung beschränkt werden muss, bitten wir Sie um frühzeitige Anmeldung.

Es ist die rechtzeitige Anmeldung beim Tourenleiter bzw. Organisator und die Einzahlung von Anmeldegebühr und Tourendepot auf das Fahrtenkonto erforderlich. Die Anmeldegebühr deckt die Sektionsaufwendungen für Fachübungsleiter bzw. Organisatoren ab. Bei mehrtägigen Ausfahrten behält die Sektion pro Tag und Teilnehmer deshalb 2,50€ ein. Übernachtungsgebühren und sonstige Kosten sind in der Anmeldegebühr nicht enthalten. Das Tourdepot wird den Teilnehmern vom Tourenleiter zurückgegeben. Melden sich mehr Teilnehmer als vorgesehen an, entscheidet die Reihenfolge der Gutschrift auf unserem Fahrtenkonto.

Anmeldungen vor Erscheinen des neuen Programmheftes oder nach Meldeschluss können nicht berücksichtigt werden.

Rücktritt:

Tritt ein angemeldeter Teilnehmer nach Meldeschluss zurück, verfällt die gesamte Anmeldegebühr zugunsten der Sektion. Das Tourdepot wird verwendet um die Teilnehmer und den Verein von den durch den Rücktritt verursachten Kosten (z.B. nicht in Anspruch genommene Quartiere) frei zu halten. Der Restbetrag wird ausgezahlt. Übersteigen die durch den Rücktritt verursachten Kosten das Tourdepot so sind diese Kosten vom Teilnehmer zu erstatten.

Nur wenn eine andere Person diesen Platz einnimmt werden  Anmeldegebühr und Tourdepot in voller Höhe zurück erstattet.

Veröffentlichung von Bildmaterial:

Mit der Anmeldung bzw. Teilnahme an Veranstaltungen der Sektion Oberkochen erklären Sie sich damit einverstanden, dass Bilder, auf denen Sie zu erkennen sind, ohne Nennung von Namen veröffentlicht werden dürfen (Zeitungsbericht und Homepage, www.alpenverein-oberkochen.de).

Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so müssen Sie dies vor der Veranstaltung dem Organisator ausdrücklich mitteilen.

Absage/Änderung durch die Sektion:

Es besteht für die Sektion Oberkochen keine Verpflichtung, eine ausgeschriebene Veranstaltung wie angegeben durchzuführen. Bei Absage aus Sicherheitsgründen, zu geringer Teilnehmerzahl oder beim Ausfall eines Tourenleiters werden die Anmeldegebühr und das Tourdepot zurückerstattet, abzüglich entstandener Kosten wie z.B. Reservierungsgebühr auf Alpenvereinshütten.

Allgemeine Fahrtkostenregelung

Bei den Sektionsausfahrten motivieren wir die Teilnehmer die CO2-Emissionen möglichst gering zu halten, insbesondere durch Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Sofern sich die Anreise mit dem Auto nicht vermeiden lässt, sollten Fahrgemeinschaften gebildet werden. Für diese Art der Mobilität hat sich bewährt, wenn sich jeder Mitfahrer beim Fahrzeughalter mit 0,15 € pro gefahrenem Kilometer an den Fahrtkosten beteiligt. Diese Beteiligung an den Fahrtkosten (Treibstoff, Abnutzung, Steuer, Versicherungen usw.) gilt für alle Gruppen, alle Ausfahrten und alle Wanderungen – auch in der näheren Umgebung. Darüber hinaus können zusätzliche Kosten z.B. für Maut oder Parken entstehen, die während der Ausfahrt auf die Insassen der einzelnen Fahrzeuge umgelegt werden.

Fahrtenkonto

Bitte geben Sie bei der Überweisung der Anmeldegebühr auch Fahrtziel, Datum, Namen und Anzahl der angemeldeten Teilnehmer an. Für die Einzahlungen verwenden Sie bitte das folgende Fahrtenkonto:

VR-Bank Aalen
IBAN DE1561490150005711800
BIC GENODES1AAV

Haftung

Bergsteigen ist nie ohne Risiko. Deshalb erfolgt die Teilnahme an einer Sektionsveranstaltung grundsätzlich auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Sektion Oberkochen übernimmt keinerlei Haftung bei Verspätung, Verlusten oder Unglücksfällen. Für DAV-Mitglieder gilt der Versicherungsschutz des DAV. Bitte nehmen Sie Rücksprache mit den Organisatoren und überprüfen Sie selbstkritisch vor einer Anmeldung, ob Ihre Kondition, Ihr praktisches Können und Ihre persönliche Ausrüstung für die ausgewählte Tour ausreichen.